Dringende Bitte an alle Mitgliedsvereine und Mitgliedsgenossenschaften in unserem Fischereiverband
Wegen der seit mehreren Wochen vorherrschenden Niedrigwassersituation in den schwäbischen Gewässern und der jetzt akuten Hitzewelle drohen Schäden an unseren Gewässern und Fischsterben!
Wir bitten euch deswegen dringend darum, die Gewässer vor Ort intensiv zu beobachten. Vor allem sind die frühen Morgenstunden extrem kritisch, weil dann das Sauerstoffangebot generell am niedrigsten ist.
Mit euren Netzwerken aus Mitgliedern, Gewässerwarten und Fischereiaufsehern seid ihr in der Lage, die Situation sehr effizient zu beobachten.
Wir haben wieder bereits die ersten Meldungen über trocken gefallene Fließgewässer (kleine Bäche & Gräben) und Fischsterben in Gewässern im Bezirk Schwaben. Teilweise wurden auch unnatürlich schwankende Wasserstände und Abflussmengen, verursacht durch unerlaubte Schwellbetriebe von Wasserkraftanlagen, beobachtet.
Die Dokumentation der Situation und Vorkommnisse mit Fotos, Videos, Protokollen oder gar nach Möglichkeit Temperatur- und Sauerstoffmessungen, unabhängig davon, ob es zu Fischsterben gekommen ist oder nicht, ist extrem wichtig. Wir als Fischereiverband und unsere Fischereifachberatung benötigen dringend diese Informationen, um ein konkretes Lagebild der Gesamtsituation in Schwaben zu erhalten. Aber auch um gegenüber höheren Behörden und in der Öffentlichkeitsarbeit noch viel stärker auf das Leid unserer Gewässer und Fische durch die Klimakatastrophe hinweisen zu können.
Deswegen richten wir die sehr dringende Bitte an euch uns folgende Informationen über das Meldeformular unter "Fische in Not 2026" zu schicken:
Wer ist der Fischereiberechtigte?
Was ist passiert?
Wo ist es passiert bzw. wo herrscht der entsprechende Zustand
Bei Fischsterben besteht Anzeigepflicht!
Fischereiberechtigte (bei Vereinsgewässer, der Vereinsvorstand oder Vertreter), eure Mitglieder sowie Gewässerwarte und Fischereiaufseher haben ein beobachtetes Fischsterben unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle mit näherer Schilderung anzuzeigen.
Ferner muss das zuständige Landratsamt und sofort die Gewässeraufsicht beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt (Kempten oder Donauwörth) informiert werden.
Die Kontaktdaten der Gewässeraufsicht, aufgeteilt nach Landkreisen können abgerufen werden unter:
Ansprechpartner - Wasserwirtschaftsamt Kempten
Ansprechpartner - Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Bei einem Fischsterben sollten alle Fischarten, egal in welcher Größe und betroffenen Menge, erfasst werden. Gegebenenfalls ist eine eigenständige Sicherstellung von toten Fischen (mindestens 5 Stück je Fischart) zur Beweissicherung notwendig. Genaue Informationen zur konkreten Vorgehensweise hierzu liefert das Bayerische Landesamt für Umwelt unter Probenahme - LfU Bayern.
Sollte sich das betreffende Fischereirecht im Einzugsgebiet einer Fischereigenossenschaft befinden, dann sollte diese selbstverständlich ebenfalls informiert werden.
Für direkte Rückfragen stehen wir als Fischereiverband Schwaben selbstverständlich auch telefonisch unter 0821-515659 zur Verfügung.
Die Fischereifachberatung des Bezirks Schwaben ist ebenfalls telefonisch unter 0151-50634807 erreichbar.
Uns ist absolut bewusst, dass aufgrund der beschriebenen Ursachen nur teilweise Sofortmaßnahmen zur Abhilfe getroffen werden können. Die Notbergung und Umsiedlung, insbesondere von teils schon geschädigten Fischen per E-Befischung, wird in den allermeisten Fällen kaum Sinn machen. Die künstliche Sauerstoffeinbringung in stehenden Gewässern wird auch nicht in jedem Fall den erhofften Erfolg bringen.