Angler werden | Fischereiverband

ANGLER WERDEN | FISCHERPRÜFUNG

Wer angeln will, kann nicht einfach die Angel in irgendein Gewässer halten

Man braucht dazu in Bayern:

  •  einen gültigen staatlichen Fischereischein und

  •  einen Erlaubnisschein des jeweiligen Fischereiberechtigten.

Vor dem Erwerb eines Fischereischeins muss ein Vorbereitungskurs absolviert und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt werden.

Termin

Die staatliche Fischerprüfung wird in Bayern ganzjährig durchgeführt. Eine aktuelle Liste der Prüfungstermine und Prüfungsorte finden Sie > hier.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt im Internet. Auf > www.fischerprüfung-online-bayern.de kommen Sie über "Neu registrieren" auf die Internetseite der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, dort können Sie sich ein Bürgerkonto einrichten.

Wenn Sie bereits ein bestehendes Bürgerkonto haben, klicken Sie auf "Anmelden"

Eine genaue Anleitung zur Anmeldung finden Sie > hier.

Vorbereitungskurs

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Besuch eines Vorbereitungskurses mit mindestens 30 Stunden

  •  Die Kurse werden von den Fischereivereinen und -verbänden angeboten

  •  Die Kursgebühr ist je nach Veranstalter unterschiedlich, sie beträgt ca. 110 €.


Prüfung

Am Prüfungstag werden vor Einlass in das Prüfungslokal Ihre Personalien und die Zulassungsvoraussetzungen überprüft.

Bringen Sie deshalb folgende Unterlagen zur Prüfung mit:

  •  amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein)

  •  bei Jugendlichen ohne Lichtbildausweis die Geburtsurkunde

  •  Ladungsschreiben

Fischereischein

  • Das Prüfungsergebnis sehen Sie sofort nach Beendigung der Prüfung

  • Bei bestandener Prüfung wird Ihnen ein Prüfungszeugnis zugeschickt

  • Gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses und zwei Lichtbildern können Sie bei der zuständigen Gemeindeverwaltung den staatlichen Fischereischein beantragen.

  • Er kann nach Vollendung des 14. Lebensjahres erworben werden.

  • Der Fischereischein wird grundsätzlich auf Lebenszeit ausgestellt.

  • Die Gebühr beträgt 35 €. Die anteilig erhobene Fischereiabgabe kann wahlweise für 5 Jahre (40 €) oder auf Dauer entrichtet werden.

  • Diese Einmalzahlung ist nach dem Lebensalter gestaffelt und liegt zwischen 300 € und 32 €; ab 68 Jahre wird keine Abgabe mehr erhoben.

Jugendliche

Für Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren gibt es den Jugendfischereischein. Dafür ist keine Prüfung erforderlich.

Inhaber eines Jugendfischereischeins dürfen jedoch nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln.