Die sieben Bezirksfischereiverbände Bayerns haben nach sorgfältiger Beratung gemeinsam die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbands Bayern beantragt. Die vorgeschlagene Tagesordnung umfasst unter anderem die Abberufung des Präsidenten. Die Gründe für diesen Schritt sind im eingereichten Antrag dargelegt.
Über die im Antrag aufgeführten Punkte wird im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beraten und beschlossen. Die Entscheidung obliegt den Mitgliedern des Verbandes und erfolgt im Einklang mit den demokratischen Strukturen und satzungsgemäßen Verfahren des Landesfischereiverbands Bayern. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens bitten die Antragsteller um Verständnis, dass keine weitergehenden Auskünfte erfolgen.