WIE WERDE ICH ANGLER?
Wer angeln will, kann nicht einfach die Angel in irgend ein Gewässer halten.
Man braucht dazu in Bayern:
- einen gültigen staatlichen Fischereischein und
- einen Erlaubnisschein des jeweiligen Fischereiberechtigten.
Vor dem Erwerb eines Fischereischeins muss ein Vorbereitungskurs absolviert und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt werden.
Termin
Die staatliche Fischerprüfung wird in Bayern landesweit jeweils am ersten Samstag im März durchgeführt. Letzter Anmeldetag zur Prüfung ist der 01. Dezember des Vorjahres.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt im Internet. Über www.stmelf.bayern.de/fpr können Sie das Anmeldeformular aufrufen und Ihre Anmeldedaten bis einschließlich 01. Dezember (Ausschlussfrist) eingeben. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung und einen Überweisungsträger mit dem Sie die Prüfungsgebühr von € 26,- überweisen können. Die Benachrichtigung über den Prüfungsort und Termin geschieht mittels einer Ladungskarte.
Vorbereitungskurs
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Besuch eines Vorbereitungskurses mit mindestens 30 Stunden. Die Kurse werden von den Fischereivereinen und -verbänden angeboten. Informationen zu den aktuellen Kursangeboten in Schwaben finden Sie hier. Die Kursgebühr ist je nach Veranstalter unterschiedlich, sie beträgt ca. 110 €.
Prüfung
Am Prüfungstag werden vor Einlass in das Prüfungslokal Ihre Personalien und die Zulassungsvoraussetzungen überprüft. Bringen Sie deshalb folgende Unterlagen zur Prüfung mit:
- amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein)
- bei Jugendlichen ohne Lichtbildausweis die Geburtsurkunde
- Ladungskarte
- Ausbildungsnachweis mit Lehrgangsbestätigung
Fischereischein
Das Prüfungsergebnis wird Ihnen ca. 6 Wochen nach dem Prüfungstermin mitgeteilt. Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis. Gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses und zwei Lichtbildern können Sie bei der zuständigen Gemeindeverwaltung den staatlichen Fischereischein beantragen. Er kann nach Vollendung des 14. Lebensjahres erworben werden. Der Fischereischein wird grundsätzlich auf Lebenszeit ausgestellt. Die Gebühr beträgt 35 €. Die anteilig erhobene Fischereiabgabe kann wahlweise für 5 Jahre (€ 40,-) oder auf Dauer entrichtet werden. Diese Einmalzahlung ist nach dem Lebensalter gestaffelt und liegt zwischen 300 € und 32 €; ab 68 Jahre wird keine Abgabe mehr erhoben.
Jugendliche
Für Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren gibt es den Jugendfischereischein. Dafür ist keine Prüfung erforderlich. Inhaber eines Jugendfischereischeins dürfen jedoch nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln.
Fischereierlaubnisschein
Für alle Gewässer in Bayern ist zum Angeln die Erlaubnis des jeweiligen Fischereiberechtigten erforderlich. Die meisten Fischereirechte sind von Fischereivereinen gepachtet. Wer Angeln will, sollte sich zweckmäßigerweise um die Mitgliedschaft in einem Fischereiverein bemühen. Wer nur gelegentlich oder im Urlaub angeln möchte, kann Tageserlaubnisscheine in Angelgeschäften oder Fremdenverkehrsbüros erwerben. Welche Vereine Karten für Ihre Gewässer anbieten finden Sie bei den Steckbriefen unserer Mitgliedsvereine. Diese Informationen befinden sich zur Zeit noch im Aufbau.