GESETZE
Hier finden Sie Gesetze und Verordnungen die für die Fischerei von Interesse sind.
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Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung vom 3. Juni 2008 (betrifft Kormoran und Biber)
Übersicht der Kormoran-Allgemeinverfügungen:
Im Folgenden werden die Gewässer aufgelistet, für die gemäß des Landtagsbeschlusses vom Mai 2009 Allgemeinverfügungen erlassen wurden. In den jeweiligen Allgemeinverfügungen sind gemäß dem Beschluss, in unterschiedlicher räumlicher und zeitlicher Einschränkung, nachfolgende über die AAV vom Juni 2008 hinausgehende Abwehrmaßnahmen erlaubt:
Außerhalb von Nationalparks, Naturschutzgebieten und Europäischen Vogelschutzgebieten:
ganzjährige Abschussmöglichkeit für Jungvögel;
verlängerte Abschussmöglichkeit für nicht brütende Altvögel vom 16. August bis 30. April;
Abschussmöglichkeit an Schlafbäumen;
Möglichkeiten zur Verhinderung neuer Brutkolonien und zur Reduzierung bestehender Brutkolonien außerhalb der Eiablage.
Innerhalb von Naturschutzgebieten und Europäischen Vogelschutzgebieten:
Anpassung der Abschusszeiten für die Zeit der allgemeinen Wasservogeljagd, soweit nicht die Jagd ruht; ggf. unter Beachtung notwendiger Ruhezonen für Wasservögel;
in Vogelschutzgebieten außerhalb der Ruhezonen für Wasservögel Abschussmöglichkeit bis 14. März;
Abschussmöglichkeit auch an Schlafbäumen, soweit der Abschuss sonst zugelassen ist;
Möglichkeiten zur Verhinderung neuer Brutkolonien und zur Begrenzung bestehender Brutkolonien im Einvernehmen mit den Naturschutzbehörden.
Die einzelnen Allgemeinverfügungen stehen als PDF-Download zur Verfügung. Fischerei- und Jagdberechtigte können sich die für ihr Gebiet entsprechende Allgemeinverfügung herunter laden.
Die Allgemeinverfügungen sind in den Amtblättern der Regierung von Schwaben veröffentlicht. Diese stehen nur als geschütze PDF-Dateien zur Verfügung, so dass jeweils das komplette Amtsblatt geladen werden muss. Sie können dann aber die angegebenen Seiten mit der AV einzeln ausdrucken.
- AV Mindel vom 8. Juni 2009 (S. 88-89)
- AV Günz vom 7. Dezember 2009
- AV Schmutter vom 4. Januar 2010 (S. 12-13)
- AV Zusam vom 15. Januar 2010 (S. 24-25)
- AV Wörnitz vom 24. Februar 2010 (S. 35-36)
- AV Donau vom 14. Mai 2010 (S. 118-124)
- AV Iller vom 12. Juni 2010 (S. 136-140)
- AV Erwerbsteichanlagen vom 02. Juli 2010 (S. 174-178)